Am 10. Juli 1967 wurde die Sonnwendjoch-Bergbahn Ges.m.b.H. mit Sitz in Kramsach gegründet (Geschäftsführer: Robert Friedel; Aufsichtsrat: DI Franz Werl, Josef Simon, Rudolf Luchner, Adolf Unterwaditzer, Ing. Friedbert Hueber, Walter Nestler).
Die Bahn soll »das großartige Schigebiet des östlichen Rofangebirges erschließen«, sowie den »Bergwanderer des Sommers in ein Gebiet von seltener Schönheit und den Klettersportler an den Fuß der für ihn interessanten Steilwände bringen« (Kramsacher Sonnwendjochbergbahn GmbH: »Einladung zur Zeichnung«, S.1)
Der Kostenvoranschlag wies Gesamtkosten von 16 Millionen Schilling aus, die Wirtschaftlichkeitsberechnung errechnete einen jährlichen Einnahmenüberschuss von 846.000,- Schilling (ebd. S. 6-7). Mehr als 300 Personen aus Kramsach und den Nachbargemeinden beteiligten sich an den Gesellschaftereinlagen.
Am 8. Dezember 1968 wurde der Sonnwendjochlift eröffnet. »Bereits die ersten Betriebsjahre zeichneten durch Schnee- und Besuchermangel ein eher negatives Bild. Der gewünschte Erfolg, vor allem die Einnahmeerwartung, blieb aus. Von Jahr zu Jahr wurden die finanziellen Verhältnisse trister.« (Norbert Wolf, Gemeindezeitung 2013-06)
1988 wurde der Lift für »einen Symbolschilling« an den Zillertaler Heinrich Schultz veräußert. »Von den 18 Millionen Schilling, die sich bis zum Verkauf auf dem Schuldenberg angehäuft hatten, übernahm Schultz die Hälfte und war damit Besitzer der Sonnwendjochbahnen. Die restlichen 9 Millionen Schilling verblieben bei der Gemeinde.« (Norbert Wolf, ebd.)
»Schultz wollte nun einiges in Bewegung setzen: Umbau des Einersesselliftes auf Sechsergondeln mit 1.800 Personen Beförderungskapazität, Schizirkus, ein Restaurant auf der Rosswiese für 600 Personen und vieles mehr. Heinrich Schultz war es auch möglich, die Zustimmung zu erhalten, für die Parkplatzerweiterung 7.000 m2 Waldfläche zu roden.
In einem Grundsatzbeschluss hatte die Gemeinde festgehalten, alle baulichen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu unterstützen. Neben Wasserversorgung und Entsorgungseinrichtungen hatte die Gemeinde auch noch die Kosten für den Schizubringerbus in nicht unerheblicher Höhe zu berappen.
Die Ausbau- und Erweiterungsvorhaben und der damit verbundene Eingriff in unberührte schützenswerte Geländekammern sorgte nicht nur in der Einwohnerschaft für Kritik.
Die ÖAV-Hochtouristengruppe Rofan mit Rofanerschließer Ernst Schmid startete eine Unterschriftenaktion, mobilisierte Politiker und konnte schließlich auch die zuständigen Behörden überzeugen, dass das Rofangebiet für ein Schigebiet ungeeignet ist.
(…) Alle diese Umstände führten letztlich dazu, dass die Tiroler Landesregierung auf Antrag der ÖAV-Naturschutzabteilung im Juni 1991 einen Verordnungsentwurf für ein »Ruhegebiet Rofan« erließ, dessen Ratifizierung allerdings aus unbekannten Gründen bis heute unterblieben ist.« (Norbert Wolf, Gemeindezeitung 2013-06)
2000/2001 übernahmen Mag. Christian Gasser, »Hatti« Mück und Harald Scheidle die Liftanlagen. Aber auch sie mussten bald erkennen, dass der Lift nur ein schwerer finanzieller Klotz am Bein war. (ebd.)
2004 ging der Lift an die Alpbacher Bergbahnen über, die ihn ausschließlich im Sommerbetrieb führten.
2015: Nach mehreren kleineren »Aus-Zeiten« geht der Lift 2015 nicht mehr in Betrieb.
2016: Das Ergebnis einer Prüfung der Bahn durch die zuständige Seilbahnbehörde war ernüchternd: »Die technischen Auflagen bzw. die Vorgaben der Seilbahnbehörde wurden detailliert mit den Behördenvertretern besprochen und es wurde klar, dass sich ein Sanierungsversuch zu einem Fass ohne Boden entwickeln wird.« (Bürgermeister Hartl Zisterer, Gemeindezeitung 2016-06)
Die Alpbacher Bergbahnen, der TVB Alpbachtal-Seenland und die Gemeinde Kramsach kommen zur überzeugung, »dass eine Wiederinbetriebnahme des 1er-Sesselliftes aufgrund der Behördenauflagen und im Hinblick auf das unumstößliche Konzessionsende 2020 zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist.« Und man sieht sich »daher schweren Herzens veranlasst, das Sanierungsprojekt zu beenden. Die Alpbacher Bergbahnen werden den Sessellift dauerhaft einstellen, abbauen und auf ihre Kosten alle nötigen baulichen und gesellschaftsrechtlichen Schritte veranlassen!« (ebd.)