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Bergbahn
2016
Kramsach info

Aus für die Sonnwendjochbergbahn
2016
Das Mitte Oktober der Gemeinde Kramsach mitgeteilte Prüfungsergebnis der Seilbahnbehörde war ernüchternd: Die 1968 in Betrieb genommene Sonnwendjochbergbahn kann zahlreiche aktuelle technische Auflagen und Vorschriften nicht erfüllen – eine Sanierung gliche einem finanziellen Fass ohne Boden.
 
BERICHT DES BÜRGERMEISTERS:
 
Aus für die Sonnwendjochbergbahn
 
Liebe Kramsacherinnen und Kramsacher!
 
In den letzten beiden Jahren wurde intensiv über die Zukunft der Sonnwendjochbahn diskutiert – verständlicherweise teils auch sehr emotional. Immerhin verbinden wir alle viele Erinnerungen an die Sonnwendjochbahn. Die Medien haben sich ebenso intensiv mit dem Sessellift und der geplanten Wiederinbetriebnahme befasst. Die Gemeindeführung war immer guter Dinge, dass der Lift im Herbst 2016, und wenn nicht zu diesem Zeitpunkt, dann im Frühsommer 2017 wieder in Betrieb gehen wird. Dazu wurde auch eine Vereinbarung mit den Alpbacher Bergbahnen und dem TVB Alpbachtal-Seenland unterzeichnet, in der man sich einigen konnte, maximal 1.000.000,-- Euro in eine Renovierung des Sesselliftes zu investieren.
 
Um die beiden Sektionen unseres Sesselliftes in Kramsach wieder in Betrieb nehmen zu können wurden externe Experten beauftragt, den Stand der Sonnwendjochbahn hinsichtlich heute gültigen Sicherheitsstandards zu analysieren, die notwendigen Anpassungen zu planen und dann auch umzusetzen. Nach der Einreichung der Unterlagen durch die Alpbacher Bergbahnen (als Eigentümer) bei der zuständigen Seilbahnbehörde wurden diese von Amtssachverständigen überprüft. Die ernüchternden Ergebnisse wurden der Gemeindeführung Mitte Oktober bekannt. 
 
Die technischen Auflagen bzw. die Vorgaben der Seilbahnbehörde wurden detailliert mit den Behördenvertretern besprochen und es wurde klar, dass sich ein Sanierungsversuch zu einem Fass ohne Boden entwickeln wird. Die Behörde vertritt einen klaren Standpunkt: Sicherheit ist nicht verhandelbar! Daraus ergibt sich, dass eine Beurteilung ausschließlich nach den für derartige Bahnen geltenden Vorschriften erfolgen kann. Früher gültige Regelwerke werden nicht mehr herangezogen, auch nicht für einzelne Anlagenteile.
 
Seit kurzem liegt die Stellungnahme der Seilbahnbehörde auch schriftlich vor. Die Aufwendungen für die geforderten Neu- und Umbauten sprengen definitiv den akkordierten Rahmen und darüber hinaus sind allfällige Folgekosten nicht abschätzbar, da bei derart alten Anlagen mit weiteren Unwägbarkeiten zu rechnen ist. 
 
Hier nur einige technische Details, die von der Seilbahnbehörde aufgezeigt wurden: 
Der Auflaufwinkel des Förderseiles auf die Rollen von 8 % ist einzuhalten. Dies ist mit der derzeitigen Konstruktion nicht möglich, was zu Folge hätte, dass bei einigen Stützen neue und größere Rollenbatterien montiert werden müssten. Hier trifft das Gewicht der neuen Rollenbatterien und der dazu zu errichtenden Arbeitsplattformen an diesen Stützenquerträgern auf die Statik der Stützen. Es ist unklar, ob deren Standfestigkeit den heutigen Normen entsprechend nachweisbar ist.
 
Die gesetzlich vorgeschriebene Freigängigkeit der unbesetzten Sessel zu Stützenbauwerken, quer und längs der Fahrtrichtung, ist nicht gegeben. Technisch könnte dieser Umstand in der Form behoben werden, dass eine Verbreiterung der Seilführung vorgenommen wird, was bedeutet, dass bei allen Stützen die Querträger neu aufgesetzt bzw. verbreitert werden müssten, was wiederum Auswirkungen auf die Statik der einzelnen Stützen hat. 
Die Fundamente sind auf die derzeitige Situation ausgelegt und es ist damit zu rechnen, dass etliche Fundamente zu vergrößern und zu verstärken sein werden. 
 
Dazu kommt, dass entweder die Umlaufscheiben in den Tal- und Bergstationen der verbreiterten Seilführung angepasst werden müssten oder eine entsprechende Ablenkung des Seiles vorgenommen werden müsste. Bei neuen Seilscheiben stellt sich bei den derzeitigen Bauwerken die Frage, ob diese räumlich und statisch den Anforderungen entsprechen. 
 
Die Querhäupter an den Niederhaltestützen entsprechen nicht den in der Sesselliftrichtlinie geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit bei einer Seilentgleisung. Dies hat dieselben Auswirkungen wie oben bereits beschreiben.
 
Da es für die fast 50 Jahre alte Sonnwendjochbahn keine Nachweise über die sichere Funktion der Seilfänger im Falle einer Seilentgleisung gibt, ist diese durch echte Erprobung nachzuweisen. Dies hat durch eine bewusst herbeigeführte Seilentgleisung nach den Umbaumaßnahmen zu erfolgen. Wie eine Entgleisung ausgeht ist schwer abschätzbar, schwerwiegende Beschädigungen an der umgebauten Anlage können dabei nicht ausgeschlossen werden. Bei neuen Anlagen wird dieser Nachweis mittels Testanlagen beim Hersteller nachgewiesen.
 
Dies sind nur einige Punkte, die die Alpbacher Bergbahnen, den TVB Alpbachtal-Seenland und die Gemeinde Kramsach zur gemeinsamen Überzeugung kommen ließen, dass eine Wiederinbetriebnahme des 1er-Sesselliftes aufgrund der Behördenauflagen und im Hinblick auf das unumstößliche Konzessionsende 2020 zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist. Für die Wiederinstandsetzung des Sesselliftes war eine maximale finanzielle Obergrenze von  1.000.000,-- Euro vorgesehen. Auf Grund der technischen Vorgaben für die Wiederinbetriebnahme ist diese Grenze sicherlich nicht einzuhalten. 
 
Das Fazit aus der Situation: 
Gemeinsam mit dem Tourismusverband Alpbachtal-Seenland und den Alpbacher Bergahnen sehen wir uns daher schweren Herzens veranlasst, das Sanierungsprojekt zu beenden. Die Alpbacher Bergbahnen werden den Sessellift dauerhaft einstellen, abbauen und auf ihre Kosten alle nötigen baulichen und gesellschaftsrechtlichen Schritte veranlassen! 
 
Wir haben alles Machbare versucht, der alten bestehenden Sonnwendjochbahn wieder Leben einzuhauchen. Wenn aber der vereinbarte finanzielle Rahmen aufgrund der aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften derart gesprengt wird, definitiv jenseits der beschlossenen Million liegt und Folgekosten nicht abschätzbar sind, bleibt auch uns als verantwortungsvolle Gemeindeführung nur, diesen Schritt zu akzeptieren. Die Gemeindeführung ist zu verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen Geldern verpflichtet. Ein derartig großes finanzielles Risiko kann auch in Hinblick auf das Konzessionsende für die Bahn mit 2020 nicht eingegangen werden.
 
Dennoch wollen wir an einer weiteren Lösung für die Sonnwendjochbergbahn arbeiten. Es wird sicherlich schwierig, Investitionsvolumen für ein solches Projekt aufzubringen und entsprechende Konzepte zu erstellen, aber ich werde alles daran setzen, es zumindest zu versuchen. 
 
Die Taxbodenlifte sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und werden weiterhin unseren Kindern, der Jugend und den Eltern als Wintersportstätte zur Verfügung stehen.

Autor:
Elmar Widmann
Kategorien:
Quellen:
Kramsach info Nr. 72

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