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Brunnenparty
29.06.2014
Kramsach info

„Brunnenparty“
29.06.2014
Am Sonntag, 29.6. fand im Zelt beim Heil-und Thermalwasserbrunnen unsere „Brunnenparty“ statt. Mit der jungen Gruppe „Tree Style“ begrüßten wir das Heilwasser und den neuen Brunnen. Auch das Wetter hieß den Thermalwasserspender willkommen – es regnete in Strömen! So machten sich nur ganz „Wetterfeste“ auf den Weg zum Zelt! Wir ließen uns die Laune nicht verregnen und genossen den Abend.
 
 
AAP ® AntiAlkoholParty war unser Motto. So hatten es sich die Jugendlichen, die beim organisieren der Fete eine wesentliche Rolle spielten, ausgesucht. Um alle Zweifel auszuräumen fügten wir gemeinsam noch U 18 dazu. Eigentlich wäre dies alles nicht notwendig gewesen, denn das Jugendschutzgesetz setzt für den Konsum, Verkauf und die Verteilung von Alkohol eindeutige und leicht verständliche Grenzen:  
„ Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren! Alkoholische Getränke dürfen ihnen auch nicht weitergegeben werden! Dieses Verbot gilt ebenso für die Weitergabe von Pulvern, Tabletten, Kapseln, Konzentraten usw., die der Herstellung alkoholischer Getränke dienen.

Ein generelles Verbot besteht für alle Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für die Weitergabe, den Erwerb und den Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken und von Mischungen, die gebrannten Alkohol enthalten, und zwar unabhängig davon, ob sie vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst zubereitet werden. Das gilt auch für Pulver, Tabletten, Kapseln, Konzentrate usw., aus denen alkoholische Getränke hergestellt werden können.“

„Besonders Erwachsene, die sich nicht an die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, denn sie sind besonders dafür verantwortlich, dass das Gesetz eingehalten wird. Die Strafe kann bis Euro 3.630,- betragen, bei der Weitergabe von jugendgefährdenden Medien, Alkohol undTabak bis zu Euro 7.260,-.“(Überblick Jugendschutzgesetz. www.tirol.gv.at . Abteilung Juff. Stand: 2.7.2014)

Alkohol ist seit Jahrhunderten in unserer Kultur ein sozialer „Schmierstoff“ – er ist aber auch die Volksdroge Nr. 1! Kinder und Jugendliche schauen sich den Umgang mit Bier und Schnaps, Wein und Wodka von den Erwachsenen ab. Lernen sie auch, dass eine Party nur mit Alkohol eine „geile“ Party ist??


Autor:
Elmar Widmann
Kategorien:
Quellen:
Kramsach info Nr.58

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